Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bewegen sich in einem komplexen regulatorischen Umfeld. Anders als klassische Softwareprodukte müssen sie gleichzeitig medizinische, regulatorische und ökonomische Anforderungen erfüllen.
Drei Systeme sind dabei zentral:
- Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gemeinsam bilden sie das sogenannte Regulierungsdreieck der DiGA.
Diese drei Systeme verfolgen dabei unterschiedliche Ziellogiken, die nicht immer deckungsgleich sind und teilweise in strukturellem Spannungsverhältnis zueinander stehen.
1. MDR: Europäische Grundlage für Sicherheit und Qualität
Die Medical Device Regulation (MDR, EU 2017/745) bildet die rechtliche Basis für alle DiGA als Medizinprodukte.
Sie definiert unter anderem:
- Klassifizierung von Software als Medizinprodukt
- Anforderungen an Risiko- und Qualitätsmanagement
- Technische Dokumentation und klinische Bewertung
- Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Ziel der MDR ist die Sicherstellung von Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Qualität medizinischer Produkte innerhalb der EU. Die MDR fungiert damit nicht nur als Qualitätsrahmen, sondern als Markteintrittsbarriere für digitale Gesundheitsanwendungen.
2. BfArM: Fast-Track in die Regelversorgung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft DiGA im sogenannten Fast-Track-Verfahren gem. § 139e SGB V.
Im Fokus stehen:
- Nachweis eines positiven Versorgungseffekts
- Klinische Evidenz unter Alltagsbedingungen
- Sicherheit und Funktionstauglichkeit
- Datenschutz und Informationssicherheit
Nur DiGA, die diese Anforderungen erfüllen, werden in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Das BfArM übernimmt damit eine Gatekeeper-Funktion zwischen Produktentwicklung und Regelversorgung.
3. GKV: Wirtschaftlichkeit und Versorgungsperspektive
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergänzt die medizinisch-regulatorische Prüfung um die ökonomische Dimension.
Im Zentrum stehen:
- Wirtschaftlichkeit der Versorgung
- Vergütungslogik gem. § 134 SGB V
- Skalierbarkeit in der Regelversorgung
- Tatsächliche Versorgungsrelevanz
Damit wird sichergestellt, dass DiGA nicht nur wirksam, sondern auch systemisch finanzierbar sind. Die GKV ergänzt die medizinische Bewertung um eine Systemperspektive, in der insbesondere Budgetimpact und Skalierungseffekte entscheidend sind.
Das Regulierungsdreieck: Drei Logiken, ein System
Die besondere Herausforderung ergibt sich nicht nur aus den einzelnen Anforderungen, sondern aus ihrem Zusammenspiel:
| Ebene | Fokus |
| MDR | Sicherheit & technische Konformität |
| BfArM | Medizinischer Nutzen & Versorgungseffekt |
| GKV | Wirtschaftlichkeit & Finanzierung |
Diese drei Perspektiven bilden kein lineares Prüfverfahren, sondern ein ineinandergreifendes Regulierungssystem mit unterschiedlichen Zielsetzungen.
Bedeutung für die DiGA-Entwicklung
Für Hersteller bedeutet dieses System, dass regulatorische Anforderungen früh integriert werden müssen und die Evidenzplanung Teil der Produktentwicklung sein sollte. Außerdem muss wirtschaftliche Skalierbarkeit mitgedacht werden. Ganz wichtig ist dabei, dass die Entwicklungsschritte miteinander verzahnt betrachtet und von Anfang an gedacht werden. Erfolgreiche DiGA-Entwicklung ist daher ein integrierter Prozess entlang aller drei Ebenen.
In der Praxis entsteht dadurch kein linearer Zulassungsprozess, sondern ein multidimensionales Bewertungssystem, in dem medizinische Evidenz, regulatorische Sicherheit und ökonomische Tragfähigkeit parallel erfüllt werden müssen.
Das Regulierungsdreieck aus MDR, BfArM und GKV zeigt, dass DiGA-Entwicklung weit über klassische Produktentwicklung hinausgeht. Sie ist das Zusammenspiel von europäischer Regulierung, medizinischer Nutzenbewertung und gesundheitssystemischer Finanzierung. Nur wer diese Ebenen früh zusammen denkt, kann digitale Gesundheitsanwendungen erfolgreich in die Regelversorgung bringen.
Fazit
Das Regulierungsdreieck aus MDR, BfArM und GKV zeigt, dass DiGA-Entwicklung weit über klassische Produktentwicklung hinausgeht.
Sie ist das Zusammenspiel von europäischer Regulierung, medizinischer Nutzenbewertung und gesundheitssystemischer Finanzierung.
Nur wer diese Ebenen früh zusammen denkt, kann digitale Gesundheitsanwendungen erfolgreich in die Regelversorgung bringen.
Quellen
- EU Medical Device Regulation (MDR 2017/745)
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/745/oj - BfArM – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/_node.html - § 139e SGB V – DiGA-Verzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__139e.html - GKV-Spitzenverband – DiGA-System
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/kv_diga/diga.jsp